Markenbezeichnung: | Envsin |
Modellnummer: | EQF |
MOQ: | 1 |
Zahlungsbedingungen: | T/T, Western Union |
-40°C bis 180°C Industrieumweltkammern 3C Produktumweltprüfung
★Temperaturbereich: -40 °C bis 180 °C
★Temperaturgleichheit:≤ 2,0°C
★Abweichung der Temperatur:±1,0°C
★Erwärmungsgeschwindigkeit: 5°C/min Kühlgeschwindigkeit: 3°C/min
★Einheitlichkeit der Luftfeuchtigkeit: ± 5,0% RH
★Prüffläche:190/335/600/990/1540L
Technische Parameter
Temperaturprüfung | Temperaturbereich: -40 °C bis 180 °C | Anmerkung: 1. Prüfung nach GB/T2423 und IEC60068 unter Leerkammerbedingungen (außer angegeben). 2. Die Prüfdaten der wassergekühlten die Prüfkammer unter den Bedingungen steht, dass die Wassertemperatur unter 28 °C und der Wasserdruck zwischen 0,3 und 0,6 MPa liegt,und der Wasserdruckunterschied zwischen Eingang und Ausgang größer als 0 ist.2Mpa. |
Temperaturgleichheit:≤ 2,0°C | ||
Abweichung der Temperatur:≤ ± 2,0°C | ||
Temperaturschwankungen:≤ ± 0,5°C | ||
Temperaturrate:≥1°C/min | ||
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsklimaprüfung | Luftfeuchtigkeitstemperaturregelungsbereich:10°C~ + 85°C | |
Luftfeuchtigkeitsbereich: 10% RH ~ 98% RH | ||
Einheitlichkeit der Luftfeuchtigkeit: ± 5,0% RH | ||
Abweichung der Luftfeuchtigkeit: +2,0% bis 3% RH ((>75% RH) ± 5%R.H ((≤ 75%RH) | ||
Schwankungen der Luftfeuchtigkeit: ± 5,0% RH | ||
Gaskonzentration | 5 ppm~ 30 ppm | |
Die Abweichung der Gaskonzentration in der Kammer darf 10% der eingestellten Konzentration nicht überschreiten.Konzentrationsgleichmäßige Abweichung von 10% | ||
Die Anforderung für den Betrieb der leeren Kammer entspricht der Norm IEC60068-2-60. | ||
Gaskonzentrationsmessung | Durch die Berechnung des Volumenverhältnisses und dann durch die Messung des Massendurchflussmessers | |
Auf Lastkapazität | 500W,Die Temperatur kann stabil sein, der Kammerkörper ist nicht deformiert | |
Geräusche | Arbeitsgeräusche ≤ 70 dB (gemessen 1 Meter von der Prüfkammer entfernt) | |
Windgeschwindigkeit | ≤1,7 m/s | |
Gasdurchflussmesser | H2S,SO2, NO2, CI2 | |
Standards | Die Anforderungen an die Einhaltung dieser Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, die in der Union in Betrieb sind.Prüfung A: Niedertemperaturprüfung | |
Die Anforderungen an die Qualität der Prüfungen sind zu beachten, wenn die Prüfungen nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG durchgeführt werden.Prüfung B: Testmethode bei hoher Temperatur | ||
Die Anforderungen an die Einhaltung dieser Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.Testkabine: Konstante Luftfeuchtigkeit und Wärmetest | ||
Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in der Richtlinie 2008/57/EG vorgesehenen Zustand ist.Prüfung Db: Wechselfeuchtigkeit und Wärmeprüfung | ||
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. Hochtemperaturprüfung | ||
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Niedertemperaturprüfung | ||
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.Prüfung der thermischen Feuchtigkeit | ||
Einheitliche PrüfstellePrüfmethode KE: synthetische niedrige Konzentration Korrosionsprüfung der Verschmutzungsgase | ||
GB/T2423.51-2000 Umweltprüfung von elektrischen und elektronischen Produkten Prüfung KE: Korrosionsprüfung mit Flussmischgasen |